Die Landesregierung will klassische Mittel der Strafverfolgung auf Landesebene einführen und verschiebt damit die rechtliche Grenze der behördlichen Befugnisse: Gefahrenabwehr ist Sache des Landes, Strafverfolgung des Bundes. Die Quellen-TKÜ ist im Bundesrecht an klare Regelungen geknüpft und zweckgebunden. Sachsen will die quellengestützte Telekommunikationsüberwachung im eigenen Polizeirecht verankern und an datengestützte Gefahrenprognosen binden, was einer Unterminierung des Bundesrechts entspricht. Es soll damit ein technisches „PreCrime“-System installiert werden, welches aufgrund statistischer Prognosen Straftaten vorhersagen, automatisiert einordnen und potentielle Delinquenten verfolgen soll. Das ist schlichtweg eine Absage an die Unschuldsvermutung. Das Bundes- und Sächsische Landesverfassungsgericht haben in der Vergangenheit mehrfach festgestellt, dass Strafverfolgung, umso weiter sie im Vorfeld stattfindet und umso tiefer sie in die Grundrechte eingreift, immer klareren gesetzlichen Grenzen folgen muss. Das sieht der CCC Dresden in der Novelle des sächsischen Polizeigesetzes erneut nicht gegeben.
„Predictive Policing“ wurde in Deutschland an mehreren Stellen schon mit verschiedener Technologie getestet. Welches System möchte Sachsen für sein technisches Panoptikum benutzen? Der Einfachheit halber – viele Behörden nutzen es schon – wünscht man sich „Gotham“ von Palantir. Eine Überwachungsplattform des Tech-Milliardär Peter Thiel, der demokratiefeindliche, autoritäre und libertär-elitäre Ansichten vertritt, mit der die Abschiebebehörde ICE in den USA Menschen aufgespürt und verfolgt hat: Moderne Rasterfahndung mit Vorhersagefunktion. Ob es Palantir wird oder eine andere vergleichbare Lösung, ist letztendlich egal. Solche Systeme funktionieren in der Regel nur, wenn sie an möglichst viele Sensoren und Datenbanken angeschlossen sind. Dafür braucht man im Vorfeld Trainingsdaten und vor allem viele Live-Daten – also mehr Kameraüberwachung im öffentlichen Raum mit anschließender Vorratsdatenspeicherung.
Damit ist die Büchse der Pandora geöffnet: Woher kommen die Daten? Wie lange sollen die Daten vorgehalten werden? Welchen Bias haben die Daten? Wer wählt den Bias aus? Wer legt fest, welches Verhalten wie zu sanktionieren ist? Welches Verhalten wird genau erfasst? Wer kontrolliert das System? Auf diese Fragen gibt es schlichtweg keine verfassungskonformen Antworten, welche eine derartige automatisierte Erhebung und Analyse rechtfertigen würden.
Automatisierte Überwachungssysteme führen zur Anpassung von Verhalten in der Gesellschaft („Chilling Effekt“). Sie untergraben die Unschuldsvermutung, basieren immer auf verzerrten Daten und verzerrenden Algorithmen, verdächtigen und vorverurteilen grundsätzlich jeden Menschen. Solche Systeme sind im Kern antidemokratisch und werden auch deshalb von autoritären Kräften begrüßt. Sich einem konkreten, vom Staat gewünschten Verhalten unter Androhung von Verfolgung anzupassen entspricht keiner offenen und freien Gesellschaft. Es erinnert vielmehr an die deutsche Vergangenheit und an heutige totalitäre Systeme wie in China.
Der CCC als zivilgesellschaftliche Institution hat die Aufgabe und Pflicht, die Gesellschaft mit seinem Wissen und Unwissen zu warnen. Und das tun wir an dieser Stelle: